Die Durchführung des EU-Rechts obliegt in erster Linie den Mitgliedstaaten nach ihrem innerstaatlichen Recht. Dennoch stellt das EU-Recht selbst gewisse Anforderungen an seine Durchführung, welche sich besonders in Bundesstaaten auf die innerstaatliche Kompetenzverteilung auswirken können.Nach einer Darlegung der unionsrechtlichen Vorgaben für die mitgliedstaatliche Durchführung zeigt die vorliegende Arbeit am Beispiel der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland und Österreich das Spannungsverhältnis zwischen der Organisations- und Verfahrensautonomie von Bundesstaaten einerseits und den Anforderungen einer wirksamen Durchführung des EU-Rechts andererseits auf.In einem Exkurs wird überdies auf die hypothetische Umsetzbarkeit der Dienstleistungsrichtlinie in der Schweiz eingegangen.