Das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) regelt die Rückführung von Kindern, die unter Verletzung des Sorgerechts von einem Vertragsstaat des HKÜ in einen anderen Vertragsstaat verbracht wurden oder dort zurückgehalten werden. Nach der Konzeption des HKÜ sind Kinder in einem solchen Fall schnellstmöglich in den Herkunftsstaat zurückzuführen. Nur bei Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände, die im Übereinkommen abschliessend geregelt sind, kann nach der Idee des HKÜ auf die Rückführung eines Kindes verzichtet werden.Die vorliegende Freiburger Dissertation erläutert, weshalb die Auslegung des HKÜ im Allgemeinen, insbesondere aber der genannten Ausnahmetatbestände, auf eine neue Grundlage zu stellen ist und das Kindeswohl der ausschlaggebende Faktor sein muss.