Die erste Auflage erschien im Jahre 2006, noch bevor das Bundesgerichtsgesetz am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Der vorliegende Kommentar würdigt das seither ergangene umfangreiche Schrifttum zu diesem Gesetz und verarbeitet insbesondere aktuelle Entscheide der Gerichte. Mit der sorgfältigen Aufarbeitung der neuen Materialien wird der dynamischen Entwicklung in Lehre und Rechtsprechung Rechnung getragen. Er stellt darüber hinaus die Praxis des Bundesgerichts umfassend dar und die Bundesrechtspflege für den juristischen Anwenderkreis in den Mittelpunkt. Die drei Autoren der Erstkommentierung werden neu durch Niklaus Oberholzer unterstützt.