Für den mit zivilprozessualen Verfahren befassten Praktiker stellt ein Kommentar zur Zivilprozessordnung das wohl am häufigsten benutzte Hilfsmittel dar. Der weit über die Kantonsgrenze hinaus bekannte "Leuch" erfüllte für das bernische Zivilprozessrecht die Funktion eines Führers für die Praxis während Jahrzehnten in hervorragender Weise. Seitdem die Leuchsche Kommentierung im Jahre 1956 in dritter Auflage (mit unverändertem Nachdruck) letztmals erschienen ist, haben sich jedoch im Zivilprozessrecht weittragende Veränderungen ergeben. Die Summe der seit 1956 eingetretenen Veränderungen zwang zu einer Totalüberarbeitung des Leuchschen Kommentares, der in etlichen Bereichen teilweise oder vollständig neu geschrieben werden musste.