Das Verhältnis zwischen dem EGMR und den Mitgliedstaaten der EMRK ist seit über einem Jahrzehnt das Kernstück rechtswissenschaftlicher und politischer Reformdiskussionen. Die rechtsfortbildende Auslegung der EMRK durch den EGMR löste seitens der Mitgliedstaaten einen Skeptizismus unterschiedlichen Grades gegenüber der Strassburger Rechtsprechung aus, der zu einem Reformprozess bezüglich der langfristigen Zukunft des EGMR führte und in die Annahme des 15. Zusatzprotokolls zur EMRK mündete. Im Zentrum dieser Freiburger Dissertation liegen das Gleichgewicht, das der EGMR zwischen der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und der evolutiven Auslegung wahren muss, sowie die vermittelnde Rolle des europäischen Konsenses als rechtsvergleichendes Kriterium zur Überwindung potenzieller Kollisionen.